Die BayernID ist Ihr zentraler Zugang zu zahlreichen Online-Verwaltungsleistungen. Einmal registriert, können Sie Online-Dienste versch. Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den in ihrem Konto hinterlegten Daten befüllt.
Für die vollständige digitale Antragstellung ist es notwendig, dass Sie sich zu Beginn des Antrages mit ihrer BayernID anmelden. Dabei müssen Sie sich mit ihrem elektronischen Personalausweis (eID) oder einem anderen geeigneten Ausweisdokument (Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), authega- bzw. ELSTER-Zertifikat) legitimieren.
Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben.
Die Veranstaltungsleitung muss während der gesamten Veranstaltung vor Ort anwesend und unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar sein.
Für Veranstaltungen im Bereich des Marktes, des Albertsplatzes sowie des Schlossplatzes bitten wir die folgenden Pläne und die darauf eingezeichneten Umgriffe sowie Sperr-/Feuerwehrabstellflächen zu beachten bzw. die eigenen Pläne auf Basis dieser Grundlage zu erstellen.
Abhängig vom Veranstaltungsort werden Sie Strom aus den städtischen Verteileranlagen beziehen (insb. Marktplatz, Albertsplatz, Spitalgasse, Steinweg, Schlossplatz). Der Verrechnungssatz beträgt aktuell 0,47 € pro Kilowattstunde.
z.B. durch Stände, Bierwagen etc.
Sollte der Veranstaltungsort unter einem bestimmten Namen (z.B. Alte Pakethalle, Kühlhalle, Kulturfabrik etc.) bekannt sein, können Sie diesen Namen hier gerne zusätzlich angeben.
Mit (+) können Sie weitere Zelte hinzufügen.
Mit (+) können Sie weitere Bühnen hinzufügen.
Mit (+) können Sie weitere Tribünen hinzufügen.
Mit (+) können Sie weitere Schaustellergeschäfte hinzufügen.
Mit (+) können Sie weitere Infostände hinzufügen.
Mit (+) können Sie weitere Stände etc. hinzufügen.
Mit Einzeichnung von Aufbauten (Zelte, Bühnen, Tribünen, Zäune, Stände, Fahrzeuge, Pavillons, Sitzmöbel, Sonnenschutz etc.), entsprechender Geländeaufteilung, Nutzung, Fluchtwege, Zufahrten für Rettungswagen etc.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern gleichzeitig ist grundsätzlich die Vorlage eines Sicherheits- und Brandschutzkonzeptes verpflichtend.
Werden aufgrund Ihrer Veranstaltung Regelungen für den öffentlichen Verkehr erforderlich (Sperrungen, Haltverbote, Geschwindigkeitsreduzierungen, Gefahrzeichenbeschilderung, Verkehrseinrichtungen etc.), müssen diese Regelungen von der Stadt Coburg gebührenpflichtig angeordnet werden. Der Vollzug dieser Anordnungen erfolgt dann kostenpflichtig (abhängig vom Aufwand) durch das Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb. Insoweit besteht die Pflicht für Sie als Veranstalter diese Kosten zu übernehmen.
Mit (+) können Sie weitere Orte/Zeiträume hinzufügen.
Mit (+) können Sie weitere Parkmöglichkeiten hinzufügen.
Mit (+) können Sie weitere Firmen hinzufügen.
Hinweis: Weitere Informationen zur Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis finden Sie hier.