Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:
Ein Termin zur Abgabe einer Namenserklärung kann zu folgenden Anliegen gebucht werden:
- Nachträgliche, gemeinsame (Neu-)Bestimmung eines Ehenamens
- Nachträgliche Bestimmung eines Begleitnamens
- Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Die Gebühr für die Abgabe einer Erklärung beträgt 30,00 €.
Im Falle einer Rechtswahl bzw. der Abgabe mehrerer, zusammenhängender Erklärungen erhört sich die Gebühr auf 60,00 €.
Eine Namenserklärung kann bei jedem Standesamt in Deutschland beurkundet werden.
Wirksam wird die erklärte Namensführung beim registerführenden Standesamt bzw. in Ermangelung eines Registers in Deutschland, beim Wohnsitzstandesamt. Das beurkundende Standesamt leitet, sofern erforderlich, die Namenserklärung an das zur wirksamen Entgegennahme zuständige Standesamt weiter.
Die zuständige Meldebehörde wird von Amts wegen über die Namensänderung informiert.