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Veranstaltung
Betriebsgestaltung
Abschluss
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG)

Bitte bachten Sie, dass der Antrag vollständig und rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen ist, um alle erforderlichen Stellen wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Bauamt, Jugendamt, Lebensmittelüberwachung etc. vor Erteilung der Genehmigung beteiligen zu können.
 

Verspätet gestellt Anträge müssen ggf. im Einzelfall abgelehnt werden.


Bitte geben Sie Ihre persönlichen, abweichenden Adressdaten an:

Verantwortliche Person

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