Das aktuelle Gewinnspiel wurde zum 27. April 2026 beendet.

 

Die nächste Ausgabe samt Gewinnspiel von "Unser Coburg" erscheint am 13. Juni 2026. Bleiben Sie gespannt!

Wir verlosen Teilnahmen für je zwei Personen an Führungen durch das Kaufhof-Gebäude.
Um teilzunehmen, müssen Sie nur folgende Frage richtig beantworten und Ihre Kontaktdaten angeben:

Diesen Monat können Sie Ihre Gewinnchance verdoppeln, in dem Sie eine kurze Umfrage zu "Unser Coburg" in diesem Fenster beantworten.

Bitte verraten Sie uns etwas über Sie als Person:


JaNeinNicht gelesen
Vom Bierpalast zum Kaufhof
Kaufhof hinter verschlossenen Türen
Neues aus dem Stadtrat
Neue mobile Straßensperren - Coburg investiert in Ihre Sicherheit
Abfallentsorgung - Immer wieder Ärger mit der gelben Tonne
Gemeinsam die Zukunft gestalten - Befragung für Menschen ab 65 Jahren in Coburg gestartet
Grillen in Coburg - Diese Regeln gelten auf den öffentlichen Grillplätzen
Heinrich-Schaumberger-Schule startet im Septemnber
Inklusion - Neue Schaukel für alle Kinder
Erbschaft - Ein Platz zum Verweilen - und ein Geschenk für Coburg
Vortragsreihe - Heizen in Zukunft: Coburg hat gute Chancen

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Teilnahmebedingungen: Wir verlosen Verzehrgutscheine für Ihren Besuch von Klassik Open Air und Familienfest. Die Teilnahme ist bis 28. Juni 2026 möglich. Jede Person und jede E-Mail-Adresse ist nur einmalig teilnahmeberechtigt. Die durch zufällige Ziehung am 29. Juni 2026 ermittelten Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie bis auf Widerruf in die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur Gewinnbenachrichtigung sowie ggf. den Bezug des Newsletters "Mein Coburg" der Stadt Coburg ein.  Bei Verdacht auf Missbrauch behält sich die Stadt Coburg das Recht vor, Teilnehmer*innen von der Aktion auszuschließen. Die Stadt Coburg behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu beenden. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, in dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.