Das aktuelle Gewinnspiel wurde zum 04. August  2026 beendet.

 

Die nächste Ausgabe samt Gewinnspiel von "Unser Coburg" erscheint am 08. August 2026. Bleiben Sie gespannt!

Wir verlosen Tickets für die Museumsnacht 2026.
Um teilzunehmen, müssen Sie nur folgende Frage richtig beantworten und Ihre Kontaktdaten angeben:

Diesen Monat können Sie Ihre Gewinnchance verdoppeln, in dem Sie eine kurze Umfrage zu "Unser Coburg" in diesem Fenster beantworten.

Bitte verraten Sie uns etwas über Sie als Person:


JaNeinNicht gelesen
Bahnhofsviertel: Hochwasserschutz der Generationen
Stadtgeschichte: Das Coburger Hochwasser von 1926
Aus dem Stadtrat
Koordinierende Kinderschutzstelle: Erziehungstipps vom Experten
Sanierung: Damit das Ketschentor erhalten bleibt
Kinderbetreuung: Die Kita-Börse wird noch besser
Planspiel: Wie funktioniert das EU-Parlament
Präventationstag: Love always wins. Gegen Mobbing, Hass und Ausgrenzung
Landestheater Coburg: Willkommen in Coburg, Tomasso Turchetta

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Teilnahmebedingungen: Wir verlosen Tickets für die Museumsnacht 2026. Die Teilnahme ist bis 06. September 2026 möglich. Jede Person und jede E-Mail-Adresse ist nur einmalig teilnahmeberechtigt. Die durch zufällige Ziehung am 07. September 2026 ermittelten Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie bis auf Widerruf in die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur Gewinnbenachrichtigung sowie ggf. den Bezug des Newsletters "Mein Coburg" der Stadt Coburg ein.  Bei Verdacht auf Missbrauch behält sich die Stadt Coburg das Recht vor, Teilnehmer*innen von der Aktion auszuschließen. Die Stadt Coburg behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu beenden. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, in dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.