Das aktuelle Gewinnspiel wurde zum 21. Oktober 2026 beendet.

 

Die nächste Ausgabe samt Gewinnspiel von "Unser Coburg" erscheint am 07. November 2026. Bleiben Sie gespannt!

Wir verlosen 4 x 2 Tickets für die Crime & Concert Night in der Morizkirche Coburg.
Um teilzunehmen, müssen Sie nur folgende Frage richtig beantworten und Ihre Kontaktdaten angeben:

Diesen Monat können Sie Ihre Gewinnchance verdoppeln, in dem Sie eine kurze Umfrage zu "Unser Coburg" in diesem Fenster beantworten.

Bitte verraten Sie uns etwas über Sie als Person:


JaNeinNicht gelesen
Mobilität - Der Itzradweg kommt
Aquaria - Ein Freibad mit Welle und Sprungbecken
Rückertschule - Punktlandung zu Schulstart
Schulstandort - Ein brandneues Gebäude für die Heinrich-Schaumberger-Schule
Warentauschtag - Weitergeben statt Wegwerfen
Verkehrssichert - Warum jetzt auch die Stadt "blitzt"
Spielplatz Bürgergärten - Ein Lieblingsplatz für den Heimatring
Auszeichnung - Danke für jahrzentelanges Engagement
KiJuz Wüstenahorn - Vom Magistratsgut zum Kinder- und Jugendzentrum

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Teilnahmebedingungen: Wir verlosen Tickets für die Crime & Concert Night in der Morizkirche. Die Teilnahme ist bis 20. Oktober 2026 möglich. Jede Person und jede E-Mail-Adresse ist nur einmalig teilnahmeberechtigt. Die durch zufällige Ziehung am 21. Oktober 2026 ermittelten Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie bis auf Widerruf in die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur Gewinnbenachrichtigung sowie ggf. den Bezug des Newsletters "Mein Coburg" der Stadt Coburg ein.  Bei Verdacht auf Missbrauch behält sich die Stadt Coburg das Recht vor, Teilnehmer*innen von der Aktion auszuschließen. Die Stadt Coburg behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu beenden. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, in dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.