Das aktuelle Gewinnspiel wurde zum 24. Juni 2025 beendet.

 

Die nächste Ausgabe samt Gewinnspiel von "Unser Coburg" erscheint am 10. Juli 2025. Bleiben Sie gespannt!

Wir verlosen 10 Gutscheine im Wert von 10 Euro für die Verpflegungsstände beim Klassik Open Air und dem Familienfest am folgenden Tag.

Um teilzuehmen, müssen Sie nur die folgende Frage richtig beantworten und Ihre Kontaktdaten angeben:

 

Diesen Monat können Sie Ihre Gewinnchance verdoppeln, in dem Sie eine kurze Umfrage zu "Unser Coburg" in diesem Fenster beantworten.

Bitte verraten Sie uns etwas über Sie als Person:


JaNeinNicht gelesen
Stadtrat bringt neues Aquaria auf den Weg
Ausbau Weichengereuth - Fairer Komrpomiss mit breiter Zustimmung
Klassik Open Air - Picknick, Plausch und Philharmonie
Bühnenwelten - Junge Stimmen, starke Auftritte
20 Jahre "Coburg - die Familienstadt" - Mehr als ein gutes Gefühl
Stadtführung zum Hören - Von Mauern und Menschen - Coburgs Hausgeschichten
Kontaktstelle Selbsthilfe - Wenn Betroffene zu Verbündeten werden
Nachhaltigkeitstage: Nicht nur reden - einfach handeln
Klimaschutz - Gemeinsam Coburg gestalten - für heute und morgen

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Teilnahmebedingungen: Wir verlosen 10 Wertgutscheine für das Weinfest im Wert von je 10 Euro.  Die Teilnahme ist bis 23. Juni möglich. Jede Person und jede E-Mail-Adresse ist nur einmalig teilnahmeberechtigt. Die durch zufällige Ziehung am 24. Juni ermittelten Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie bis auf Widerruf in die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur Gewinnbenachrichtigung sowie ggf. den Bezug des Newsletters "Mein coburg" der Stadt Coburg ein.  Bei Verdacht auf Missbrauch behält sich die Stadt Coburg das Recht vor, Teilnehmer*innen von der Aktion auszuschließen. Die Stadt Coburg behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu beenden. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, in dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.