Zur schnelleren Bewertung, ob für das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist oder eine Anzeige ausreicht, ist es sinnvoll, bereits im Rahmen der Bohranzeige die vorgesehenen Einsatzstoffe anzugeben und entsprechende bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Institutes für Bautechnik oder europäische technische Zulassungen beizulegen.