Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.
Sie können bei uns eine Auflistung der Dokumente beantragen, die Sie zur Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung (Eheschließung in Deutschland) oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland bei uns einreichen müssen.
Bitte beachten Sie, dass wir für Sie nur zuständig sind, wenn Sie oder Ihr*e Partner*in in Coburg, Großheirath, Grub a.Forst, Lautertal, Niederfüllbach oder Sonnefeld wohnhaft sind. Falls keiner von Ihnen über einen angemeldeten Wohnsitz in den genannten Orten verfügt, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das für Sie zuständige Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland wird nur ausgestellt, wenn mindestens ein*e Verlobte*r deutscher* Staatsbürger*in ist oder aufgrund ihres / seines Flüchtlings-/Asylstatus deutsches Personalstatut besitzt.
Die schriftliche Auskunft, welche Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, ist bei Auslandsbeteiligung gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25,00 Euro und wird automatisch mit Absenden Ihrer Anfrage fällig.
Die Auskunftsgebühr wird Ihnen im Falle der späteren Anmeldung der Eheschließung bzw. Antragstellung auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auf die dafür anfallende Gebühr vollständig angerechnet.
Im Übrigen ist eine Rückerstattung der Gebühr ausgeschlossen.