Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer gem. § 28 Nachweisverordnung (NachwV)
Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Abfallerzeuger
Anfallort und anfallende Abfälle

Hinweis

Nur Anträge mit gültiger Abfallschlüsselnummer (AVV) können bearbeitet werden. Informationen zu Schlüsselnummern finden Sie hier