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Haben Sie schon eine BayernID?

Für die einfachere digitale Antragstellung können Sie sich zu Beginn des Antrages mit ihrer BayernID anmelden. Die BayernID ist Ihr zentraler und direkter Zugang zu zahlreichen Online-Anträgen der Verwaltung. Einmal registriert, können Sie Online-Dienste versch. Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den in ihrem Konto hinterlegten Daten befüllt. Falls Sie im Laufe des Verfahrens keine Statusmitteilungen per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich bitte mit Ihrer BayernID an. Sie erhalten diese dann in den Postkorb Ihrer BayernID.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben.

Hinweise:

Den Termin für Ihre standesamtliche Eheschließung in Coburg können Sie für bestimmte Eheschließungsorte online reservieren. Die Online-Terminbuchung ist für Termine je nach Eheschließungsort bis zu 1,5 Jahre im Voraus möglich. Bis zum gewünschten Eheschließungstermin ist eine Vorlaufzeit von mindestens drei Wochen erforderlich. Für Termine binnen einer kürzeren Frist bitten wir um direkte Kontaktaufnahme.

 

Die Freischaltung von Terminen erfolgt in Echtzeit. Bitte buchen Sie nur einen einzigen Termin. Mehrfache Terminbuchungen werden automatisch gelöscht.

 

Die Online-Terminreservierung setzt voraus, dass beide Partner*innen deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige von Ländern sind, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen und die Verfahrensdauer grundsätzlich absehbar ist.

 

Länder, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen und die Verfahrensdauer grundsätzlich absehbar ist:

  • Albanien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Japan
  • Kap Verde
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Moldau
  • Neuseeland
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Samoa
  • Schweiz
  • Spanien
  • Türkei
  • Vereinigtes Königreich

 

Personen mit nicht gelisteter, ausländischer Staatsangehörigkeit bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an standesamt@coburg.de.

 

Für eine Terminverschiebung oder Terminabsage kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an standesamt@coburg.de.

 

Bitte wählen Sie Ihren gewünschen Trauort aus der Liste, um weitere Details zu erfahren und Ihren Termin zu vereinbaren.

 

Seit Mitte 2023 besteht zwischen dem Standesamt Coburg und ARDES-Innovation eine Zusammenarbeit zur Durchführung von standesamtlichen Eheschließungen im besonderen Ambiente des Hofgartens Coburg. Hierbei können Paare nicht nur rechtskräftig den Bund fürs Leben schließen, sondern auch ganz individuell den Rahmen der Trauung (Dekoration, Sektempfang und eventuell anschließende Feier) ganz nach ihren Wünschen gestalten.

 

Der Herzogliche Ostpavillon im Hofgarten Coburg kann nach Belieben mit ca. 30-50 Sitzplätzen bestuhlt und dekoriert werden.

 

Nach Absprache mit ARDES-Innovation und je nach Wetterlage ist es auch möglich, die Trauung unter freiem Himmel im wunderschönen Hofgarten in direkter Nähe zum Pavillon stattfinden zu lassen.


Impressionen und Kontaktdaten zur Mietung des Pavillons bei ARDES-Innovation finden Sie hier.

Eine standesamtliche Eheschließung am Herzoglichen Pavillon im Hofgarten ist nur möglich, wenn sowohl vom Standesamt Coburg als auch von ARDES-Innovation der Termin bestätigt wurde.

Termine stehen an folgenden Tagen zur Verfügung (pro Tag nur ein Termin möglich):

  • Freitag
    um 10:00, 11:00, 12:00, 13:00 oder 14:00 Uhr

  • Samstag
    um 10:00, 11:00, 12:00, 13:00 Uhr

Weitere Details zum Heiraten im herzoglichen Ostpavillon im Hofgarten finden Sie in unserem Flyer:
STANDESAMTLICHE TRAUUNGEN IM HOFGARTEN COBURG - Wissenswertes für Brautpaare und Gäste

Der historische Trausaal im Bürglaßschlösschen Coburg soll bundesweit einer der schönsten Trauräume sein.

 

Der Saal ist mit Sitzplätzen für ca. 25 - 30 Personen ausgelegt.

 

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Saal im ersten Stock leider nicht barrierefrei zugänglich ist.

 

Termine stehen an folgenden Tagen zur Verfügung:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag
    um 10:00, 10:30, 11:00, 11:30, 14:00, 14:30 und 15:00 Uhr

  • Mittwoch und Freitag
    um 10:00, 10:30, 11:00 und 11:30 Uhr

  • Samstag
    um 10:00, 10:30, 11:00, 11:30 und 12:00 Uhr

An Ihrem Wunschtermin sind bereits alle Termine vergeben? 
Bitte nehmen Sie gerne dennoch mit uns in Kontakt. Wir können Sie auf einer Warteliste hinterlegen und bei einer eventuellen Terminabsage nachträglich eintragen. 
Bei vermehrten Anfragen zu einem bestimmten Termin werden ggf. zusätzliche Termine nachträglich angeboten. Bereits stehen Zusatztermine für Samstag, den 28.06.2025 zur Verfügung. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte direkt.
 

Weitere Details zum Heiraten im Bürglaßschlösschen finden Sie in unserem Flyer:
TRAUSAAL IM BÜRGLASSSCHLÖSSCHEN - Wissenswertes für Brautpaare und Gäste

Termine sind nur in Absprache mit dem Standesamt Coburg möglich. Daher bitten wir bei Interesse um direkte Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns hier.

 

 

Für Trauungen, die in Lautertal stattfinden sollen, steht das Trauzimmer im Rathaus zur Verfügung.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Trauung nur bei vorheriger Absprache mit der Gemeinde Lautertal stattfinden kann, sowohl im Hinblick auf die Durchführung der Trauung durch den 1. Bürgermeister als auch auf die Verfügbarkeit der entsprechenden Räumlichkeit.


Für die Vorbereitung der Formalitäten zur Eheschließung ist das Standesamt Coburg zuständig, sodass auch uns zwingend der Termin mitzuteilen ist. 
Bei Interesse an einer standesamtlichen Eheschließung in Lautertal setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgermeister und der Gemeinde in Verbindung, um einen Termin abzustimmen.

Nach Bestätigung des Termins durch die Gemeinde ist eine Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Coburg erforderlich.

 

 

Für Trauungen, die in Lautertal stattfinden sollen, steht die Franziskuskapelle in Tiefenlauter zur Verfügung.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Trauung nur bei vorheriger Absprache mit der Gemeinde Lautertal stattfinden kann, sowohl im Hinblick auf die Durchführung der Trauung durch den 1. Bürgermeister als auch auf die Verfügbarkeit der entsprechenden Räumlichkeit.


Für die Vorbereitung der Formalitäten zur Eheschließung ist das Standesamt Coburg zuständig, sodass auch uns zwingend der Termin mitzuteilen ist. 
Bei Interesse an einer standesamtlichen Eheschließung in Lautertal setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgermeister und der Gemeinde in Verbindung, um einen Termin abzustimmen.

 

Nach Bestätigung des Termins durch die Gemeinde ist eine Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Coburg erforderlich.

 

 

Für Trauungen, die in Großheirath stattfinden sollen, steht das Trauzimmer im Rathaus zur Verfügung.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Trauung nur bei vorheriger Absprache mit der Gemeinde Großheirath stattfinden kann, sowohl im Hinblick auf die Durchführung der Trauung durch den 1. Bürgermeister als auch auf die Verfügbarkeit der entsprechenden Räumlichkeit.


Für die Vorbereitung der Formalitäten zur Eheschließung ist das Standesamt Coburg zuständig, sodass auch uns zwingend der Termin mitzuteilen ist. 
Bei Interesse an einer standesamtlichen Eheschließung in Großheirath setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgermeister und der Gemeinde in Verbindung, um einen Termin abzustimmen. 


Nach Bestätigung des Termins durch die Gemeinde ist eine Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Coburg erforderlich.
 

Für Trauungen in Sonnefeld steht das Trauzimmer im Bürgerzentrum zur Verfügung.

 

Eheschließungen in Sonnefeld erfolgen durch den Ersten Bürgermeister. Deshalb ist der Termin für die standesamtliche Trauung in Sonnefeld mit dem Bürgermeister abzusprechen. Zusätzlich muss bei der Gemeinde Sonnefeld die gewünschte Räumlichkeit reserviert werden. Bei Interesse setzen Sie sich grundsätzlich vorab bitte mit dem Bürgermeister und der Gemeinde in Verbindung, um den Termin abzustimmen.

 

Für die Vorbereitung der Formalitäten zur Eheschließung ist das Standesamt Coburg zuständig, sodass auch uns zwingend der Termin mitzuteilen ist. Wir teilen Ihnen dann den weiteren Ablauf mit.

 

Herr Keilich traut grundsätzlich zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags bis freitags) und vergibt Termine ein halbes Jahr im Voraus. Jeden ersten Dienstag im Monat, jeden vierten Freitag im Monat und in den bayerischen Schulferien sind keine Eheschließungen möglich.

Für Trauungen, die in Grub a.Forst stattfinden sollen, steht das Trauzimmer im Rathaus zur Verfügung.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Trauung nur bei vorheriger Absprache mit der Gemeinde Grub a.Forst stattfinden kann, sowohl im Hinblick auf die Durchführung der Trauung durch den 1. Bürgermeister als auch auf die Verfügbarkeit der entsprechenden Räumlichkeit.


Für die Vorbereitung der Formalitäten zur Eheschließung ist das Standesamt Coburg zuständig, sodass auch uns zwingend der Termin mitzuteilen ist. 
Bei Interesse an einer standesamtlichen Eheschließung in Grub a.Forst setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgermeister und der Gemeinde in Verbindung, um einen Termin abzustimmen.

 

Nach Bestätigung des Termins durch die Gemeinde ist eine Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Coburg erforderlich.

 

 

Für Trauungen, die in Grub a.Forst stattfinden sollen, steht der Sitzungssaal im Rathaus zur Verfügung.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Trauung nur bei vorheriger Absprache mit der Gemeinde Grub a.Forst stattfinden kann, sowohl im Hinblick auf die Durchführung der Trauung durch den 1. Bürgermeister als auch auf die Verfügbarkeit der entsprechenden Räumlichkeit.


Für die Vorbereitung der Formalitäten zur Eheschließung ist das Standesamt Coburg zuständig, sodass auch uns zwingend der Termin mitzuteilen ist. 
Bei Interesse an einer standesamtlichen Eheschließung in Grub a.Forst setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgermeister und der Gemeinde in Verbindung, um einen Termin abzustimmen. 


Nach Bestätigung des Termins durch die Gemeinde ist eine Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Coburg erforderlich.

Für Trauungen, die in Grub a.Forst stattfinden sollen, steht das Reichenbachhaus zur Verfügung.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Trauung nur bei vorheriger Absprache mit der Gemeinde Grub a.Forst stattfinden kann, sowohl im Hinblick auf die Durchführung der Trauung durch den 1. Bürgermeister als auch auf die Verfügbarkeit der entsprechenden Räumlichkeit.


Für die Vorbereitung der Formalitäten zur Eheschließung ist das Standesamt Coburg zuständig, sodass auch uns zwingend der Termin mitzuteilen ist. 
Bei Interesse an einer standesamtlichen Eheschließung in Grub a.Forst setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgermeister und der Gemeinde in Verbindung, um einen Termin abzustimmen. 


Nach Bestätigung des Termins durch die Gemeinde ist eine Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Coburg erforderlich.

Termine sind nur in Absprache mit dem Bürgermeister von Niederfüllbach möglich. Daher bitten wir bei Interesse um direkte Kontaktaufnahme.

 

 

Für Trauungen, die in Niederfüllbach stattfinden sollen, steht das Trauzimmer im Rathaus zur Verfügung.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Trauung nur bei vorheriger Absprache mit der Gemeinde Niederfüllbach stattfinden kann, sowohl im Hinblick auf die Durchführung der Trauung durch den 1. Bürgermeister als auch auf die Verfügbarkeit der entsprechenden Räumlichkeit.


Für die Vorbereitung der Formalitäten zur Eheschließung ist das Standesamt Coburg zuständig, sodass auch uns zwingend der Termin mitzuteilen ist. 
Bei Interesse an einer standesamtlichen Eheschließung in Niederfüllbach setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgermeister und der Gemeinde in Verbindung, um einen Termin abzustimmen.

 

Nach Bestätigung des Termins durch die Gemeinde ist eine Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Coburg erforderlich.
 

 

 

Für Trauungen in Sonnefeld steht der Sitzungssaal im Rathaus zur Verfügung.

 

Eheschließungen in Sonnefeld erfolgen durch den Ersten Bürgermeister. Deshalb ist der Termin für die standesamtliche Trauung in Sonnefeld mit dem Bürgermeister abzusprechen. Zusätzlich muss bei der Gemeinde Sonnefeld die gewünschte Räumlichkeit reserviert werden. Bei Interesse setzen Sie sich grundsätzlich vorab bitte mit dem Bürgermeister und der Gemeinde in Verbindung, um den Termin abzustimmen.

 

Für die Vorbereitung der Formalitäten zur Eheschließung ist das Standesamt Coburg zuständig, sodass auch uns zwingend der Termin mitzuteilen ist. Wir teilen Ihnen dann den weiteren Ablauf mit.

 

Herr Keilich traut grundsätzlich zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags bis freitags) und vergibt Termine ein halbes Jahr im Voraus. Jeden ersten Dienstag im Monat, jeden vierten Freitag im Monat und in den bayerischen Schulferien sind keine Eheschließungen möglich.

Das aktuelle Trauzimmer im Ausweichgebäude des Rathauses Weidhausen b.Coburg bietet Sitzplätze für maximal 17 Personen und ist nicht barrierefrei zugänglich. Voraussichtlich ab dem 01.02.2025 finden die Trauungen im Sitzungsaal des neuen Rathauses statt. 

 

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Trauung nur bei vorheriger Absprache mit der Gemeinde Weidhausen b.Coburg stattfinden kann, sowohl im Hinblick auf die Durchführung der Trauung durch den 1. Bürgermeister als auch auf die Verfügbarkeit der entsprechenden Räumlichkeit.

 

Eine Raumreservierung hat demnach eigenständig über die Gemeindeverwaltung (Frau Kristek, 09562 9832-26) zu erfolgen. Für die Vorbereitung der Eheschließung sind wir zuständig, sodass zwingend der Termin uns mitzuteilen ist. Daher bitten wir bei Interesse um direkte Kontaktaufnahme.

Ihre persönlichen Daten - Person 1

Bitte alle Vornamen angeben.

Kontaktdaten:

Vorehe/eingetragene Lebenspartnerschaft:

Persönliche Daten - Person 2

Bitte alle Vornamen angeben.

Vorehe/eingetragene Lebenspartnerschaft:

Angaben zum Kind:

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Damit wir Sie im Laufe der Antragsprüfung schneller über den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Antrages informieren können, bitten wir Sie um Einverständnis, Sie per E-Mail kontaktieren und Ihnen Statusmitteilungen per E-Mail zusenden zu dürfen. Diese E-Mails werden unverschlüsselt versandt und enthalten keine personenbezogenen Daten.

 

Ihre Einwilligung zum Erhalt der Statusmitteilungen können Sie jederzeit gegenüber der unten genannten Stelle für die Zukunft widerrufen. Diese Einwilligung ist freiwillig. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

 

Wenn Sie keine Statusmitteilungen per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich bitte mit Ihrer BayernID an, um die Nachrichten in den Postkorb Ihrer BayernID zu erhalten.

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