Meldung als Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

 

Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.

 

Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebens­mitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.

 

Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.

 

Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

 

Legitimation - BayernID

Die BayernID ist Ihr zentraler Zugang zu zahlreichen Online-Verwaltungsleistungen. Einmal registriert, können Sie Online-Dienste versch. Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den in ihrem Konto hinterlegten Daten befüllt.

 

Für die vollständige digitale Meldung ist es notwendig, dass Sie sich zu Beginn des Formulares mit ihrer BayernID anmelden. Dabei müssen Sie sich mit ihrem elektronischen Personalausweis (eID) oder einem anderen geeigneten Ausweisdokument (Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), authega- bzw. ELSTER-Zertifikat) legitimieren.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben.

 

 

 

Wie möchten Sie die Meldung stellen?
Ihre persönlichen Daten
Organisationsbezogene Daten
Antragsdaten

(Onlinehandel)

Is there anything else you would like to tell us?
Legal Notice
all fields marked with a (*) are required and must be filled out