Legitimation - BayernID

Die BayernID ist Ihr zentraler Zugang zu zahlreichen Online-Verwaltungsleistungen. Einmal registriert, können Sie Online-Dienste versch. Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den in ihrem Konto hinterlegten Daten befüllt.

 

Für die vollständige digitale Antragstellung ist es notwendig, dass Sie sich zu Beginn des Antrages mit ihrer BayernID anmelden. Dabei müssen Sie sich mit ihrem elektronischen Personalausweis (eID) oder einem anderen geeigneten Ausweisdokument (Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), authega- bzw. ELSTER-Zertifikat) legitimieren.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben.

 

 

 

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Auskunftssperre beantragen

Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohneramt zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.

 

Bitte bringen Sie die erforderlichen Nachweise mit (z.B. Polizeianzeige, Gerichtsurteil).

 

In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder mit einbeziehen.

Ihre persönlichen Daten

Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihre E-Mail Adresse an, unter der wir Sie erreichen können:

Antrag auf eine Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre wegen Gefahr für Leib und Leben oder anderer schutzwürdiger Belange wird nur in begründeten Fällen eingetragen. Die Entscheidung dazu trifft Ihre Meldebehörde. Deshalb müssen Sie auf jeden Fall noch persönlich in der Meldebehröde vorsprechen.

 

Bitte begründen Sie kurz Ihren Antrag, um eine Voranmeldung der Beantragung bei der Meldebehörde vorzunehmen.

max. 15 MB, PDF- oder Bilddatei (JPG, PNG, GIF)


Haben Sie minderjährige Kinder, so können Sie den Antrag sofort auf diese Kinder erweitern, indem sie das Häkchen in der Auswahlbox setzen.

Bitte beachten Sie, dass ein Ehegatte oder Lebenspartner für sich und seine leiblichen Kinder einen gesonderten Antrag stellen muss.

Abschluss